Regeln
- Tretbootfahren kann jeder, aber mindestens eine Person muss 15 Jahre alt sein. Bei den führerscheinlosen Motorbooten gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
- Alle Boote müssen mindestens 5 Meter Abstand zu Ufern, Brückenpfeilern sowie zur Wasserfontäne und der Treppe der Stadthalle einhalten!
- Es sind mindestens 3 Meter Abstand zu anderen Booten einzuhalten. Zwei Boote aneinander zu manövrieren ist ausdrücklich untersagt!
- Das Anlegen ist ausschließlich am Liegeplatz im Stadthafen Mülheim gestattet.
- Für die Berufsschifffahrt, wie z.B. die Weiße Flotte, ist die Fahrrinne mit ausreichend Abstand unverzüglich zu räumen.
- Der Mieter/Fahrer muss zum Führen des Bootes uneingeschränkt fähig sein; Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere Betäubungsmittel sind während der gesamten Mietzeit streng verboten!
- Der Bootsführer muss immer an Bord bleiben!
- Die Anzahl der zugelassenen Personen darf nicht überschritten werden!
- Der Mieter hat das gemietete Boot sauber am Ende der Mietzeit zu hinterlassen. Lebensmittelreste, Verpackungen und sonstiger Müll sind vom Mieter mitzunehmen. Der Mieter haftet für Schäden am Boot durch grobe Fahrlässigkeit bis zu 3.500,00€.
- Es muss auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geachtet werden. Insbesondere das Werfen von Müll ins Wasser und ans Ufer, die Belästigung von Tieren und die Annährung an Tiere mit Nachwuchs ist strengstens untersagt!
- Das Rauchen auf den Booten ist untersagt.
- Das Fahrgebiet ist einzuhalten und den Einweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Sperrzone: Naturschutzgebiet sowie Wasserfontäne und Treppe der Stadthalle
Schleuseneinfahrt: Nur für Motorboottouren mit Schleuseneinweisung (Whaly 435, Sunchaser 7520)
Betriebsverkehrszone: Nur für Motorboote
Fahrrinne: muss von den Motorbooten eingehalten werden
- Die Tretboote dürfen nur zwischen der ‚Schloßbrücke‘ und der ‚Konrad-Adenauer-Brücke‘ fahren.
- Motorboote dürfen auch in die Betriebsverkehrszone bis zur ‚Schleuse Raffelberg‘ fahren.
- Dabei müssen die Motorboote die Fahrrinne (grüne Linie) einhalten.
- Die Schleuseneinfahrt darf nur bei halb- und ganztags Touren nach abgeschlossener Schleuseneinweisung befahren werden.
Regeln
- Tretbootfahren kann jeder, aber mindestens eine Person muss 15 Jahre alt sein. Bei den führerscheinlosen Motorbooten gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
- Alle Boote müssen mindestens 5 Meter Abstand zu Ufern, Brückenpfeilern sowie zur Wasserfontäne und der Treppe der Stadthalle einhalten!
- Es sind mindestens 3 Meter Abstand zu anderen Booten einzuhalten. Zwei Boote aneinander zu manövrieren ist ausdrücklich untersagt!
- Das Anlegen ist ausschließlich am Liegeplatz im Stadthafen Mülheim gestattet.
- Für die Berufsschifffahrt, wie z.B. die Weiße Flotte, ist die Fahrrinne mit ausreichend Abstand unverzüglich zu räumen.
- Der Mieter/Fahrer muss zum Führen des Bootes uneingeschränkt fähig sein; Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere Betäubungsmittel sind während der gesamten Mietzeit streng verboten!
- Der Bootsführer muss immer an Bord bleiben!
- Die Anzahl der zugelassenen Personen darf nicht überschritten werden!
- Der Mieter hat das gemietete Boot sauber am Ende der Mietzeit zu hinterlassen. Lebensmittelreste, Verpackungen und sonstiger Müll sind vom Mieter mitzunehmen. Der Mieter haftet für Schäden am Boot durch grobe Fahrlässigkeit bis zu 3.500,00€.
- Es muss auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt geachtet werden. Insbesondere das Werfen von Müll ins Wasser und ans Ufer, die Belästigung von Tieren und die Annährung an Tiere mit Nachwuchs ist strengstens untersagt!
- Das Rauchen auf den Booten ist untersagt.
- Das Fahrgebiet ist einzuhalten und den Einweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Sperrzone: Naturschutzgebiet sowie Wasserfontäne und Treppe der Stadthalle
Schleuseneinfahrt: Nur für Motorboottouren mit Schleuseneinweisung (Whaly 435, Sunchaser 7520)
Betriebsverkehrszone: Nur für Motorboote
Fahrrinne: muss von den Motorbooten eingehalten werden
- Die Tretboote dürfen nur zwischen der ‚Schloßbrücke‘ und der ‚Konrad-Adenauer-Brücke‘ fahren.
- Motorboote dürfen auch in die Betriebsverkehrszone bis zur ‚Schleuse Raffelberg‘ fahren.
- Dabei müssen die Motorboote die Fahrrinne (grüne Linie) einhalten.
- Die Schleuseneinfahrt darf nur bei halb- und ganztags Touren nach abgeschlossener Schleuseneinweisung befahren werden.